Allgemeine Geschäftsbedingungen

Artikel 1 Definitionen

In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die folgenden Begriffe wie folgt definiert:

  1. Aktivitäten: Alle von CLAP.ROCKS B.V. organisierte oder angebotene Programme und Veranstaltungen, einschließlich sportlicher Freizeitaktivitäten, Dienstleistungen oder die Bereitstellung von Einrichtungen durch CLAP.ROCKS B.V. für den Nutzen des Auftraggebers oder Teilnehmers.

 

  1. Auftraggeber: Jede natürliche oder juristische Person, die eine Vereinbarung mit CLAP.ROCKS B.V. für sich selbst oder im Namen anderer abschließt oder anderweitig die Dienstleistungen oder Aktivitäten von CLAP.ROCKS B.V. nutzt.

 

  1. Teilnehmer: Jede natürliche Person, die tatsächlich an einer Aktivität oder Veranstaltung von CLAP.ROCKS B.V. teilnimmt oder teilnehmen würde.

 

  1. Vertreter von CLAP.ROCKS B.V.: Die Person, die im Namen von CLAP.ROCKS B.V. bei einer Aktivität oder Veranstaltung auftritt, einschließlich Instruktoren und/oder Leiter.

 

  1. Lieferant: Die Person, die nicht der Auftraggeber ist, und CLAP.ROCKS B.V. Waren, Dienstleistungen oder andere geldwerte Leistungen liefert.

 

  1. Die Geschäftsführung: Diejenigen, die als Geschäftsführer von CLAP.ROCKS B.V. bei der Handelskammer in Eindhoven unter der Nummer 83710507 eingetragen sind.

 

  1. Gegenpartei: Sowohl Auftraggeber, Teilnehmer als auch Lieferant.

 

Artikel 2  Anwendbarkeit der Bedingungen

  1. Diese Bedingungen gelten für jedes Angebot und jede Vereinbarung zwischen CLAP.ROCKS B.V. und einer Gegenpartei, auf die CLAP.ROCKS B.V. diese Bedingungen für anwendbar erklärt hat, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

 

  1. Diese Bedingungen gelten auch für Vereinbarungen mit CLAP.ROCKS B.V., für deren Ausführung Dritte von CLAP.ROCKS B.V. herangezogen werden müssen.

 

  1. Der Auftraggeber und die Teilnehmer akzeptieren die Anwendbarkeit dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Abschluss einer Vereinbarung mit CLAP.ROCKS B.V., die tatsächliche Teilnahme an einer Aktivität oder Veranstaltung oder die Zahlung (eines Teils) eines fälligen Betrags.

 

  1. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen und den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben diese allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

 

Artikel 3 Angeboten & Vorschläge

  1. Jedes Angebot oder Vorschlag von CLAP.ROCKS B.V. ist lediglich eine unverbindliche Einladung an den Auftraggeber und Teilnehmer, eine Vereinbarung mit CLAP.ROCKS B.V. abzuschließen. Aus dem Angebot oder Vorschlag können keinerlei Rechte abgeleitet werden, wenn das Produkt, auf das sich das Angebot oder der Vorschlag bezieht, inzwischen nicht mehr verfügbar ist.

 

  1. Basierend auf den Wünschen und/oder Zielen des Auftraggebers oder Teilnehmers werden maximal zwei Programmvorschläge mit Preisangaben, Programmbeschreibungen und einem Zeitplan erstellt; diese Programmvorschläge werden dem Kunden als Angebot zugesandt.

 

  1. CLAP.ROCKS B.V. kann nicht an seine Angebote oder Vorschläge gebunden werden, wenn der Auftraggeber oder Teilnehmer vernünftigerweise verstehen kann, dass die Angebote oder Vorschläge, oder ein Teil davon, einen offensichtlichen Fehler oder Irrtum enthalten.

 

  1. Ein kombiniertes Preisangebot verpflichtet CLAP.ROCKS B.V. nicht zur Durchführung eines Teils des Auftrags zu einem entsprechenden Teil des angegebenen Preises.

 

  1. Die in einem Angebot oder Vorschlag genannten Preise sind exklusiv Mehrwertsteuer und anderer behördlicher Abgaben sowie etwaiger im Rahmen der Vereinbarung anfallender Kosten, einschließlich Reise- und Unterkunftskosten, Versand- und Verwaltungskosten, sofern nicht anders angegeben.

 

Artikel 4 Zustandekommen der Vereinbarung

  1. Die Vereinbarung kommt ausschließlich durch die schriftliche Annahme der Bedingungen der Vereinbarung durch beide Parteien, CLAP.ROCKS B.V. und den Auftraggeber, zustande.

 

  1. Die Anmeldung und/oder Bestätigung für eine von CLAP.ROCKS B.V. organisierte Aktivität erfolgt schriftlich. Eine Anmeldung oder Bestätigung kann sowohl telefonisch als auch über das Internet erfolgen. Wenn die Bestätigung telefonisch oder über das Internet erfolgt, gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für die (eventuell) abgeschlossene schriftliche Vereinbarung.

 

  1. Änderungen oder Ergänzungen der Vereinbarung können nur schriftlich vereinbart werden.

 

  1. Die Organisation oder die Person, die im Namen oder für einen anderen eine Vereinbarung mit CLAP.ROCKS B.V. abschließt, einschließlich Teilnehmer, haftet gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen, die sich aus der Vereinbarung ergeben.

 

  1. Der Auftraggeber und die Teilnehmer sind verpflichtet, auf erste Aufforderung von CLAP.ROCKS B.V. oder einem Vertreter von CLAP.ROCKS B.V. ein gültiges Identifikationsdokument oder andere erforderliche Dokumente für die Aktivität oder Veranstaltung vorzulegen, einschließlich eines gültigen Führerscheins.

 

Artikel 5 Kenntnis des Risikos

Der Auftraggeber oder Teilnehmer, der die Bestätigung der Vereinbarung unterschrieben hat (oder telefonisch bzw. über das Internet bestätigt hat), erklärt; die mögliche Schwierigkeit, Intensität und Risiken der Aktivitäten, an denen alle Teilnehmer teilnehmen werden, zur Kenntnis genommen zu haben, alle relevanten medizinischen und/oder konditionellen Besonderheiten aller Teilnehmer, für die diese Vereinbarung abgeschlossen wurde, an CLAP.ROCKS B.V. gemeldet zu haben und die Teilnehmer hinsichtlich ihrer Gesundheit und Kondition für fähig zu halten, an den Aktivitäten teilzunehmen, ohne sich selbst oder andere zu gefährden.

Artikel 6 Änderung der Vereinbarung

  1. CLAP.ROCKS B.V. kann die Vereinbarung aufgrund wesentlicher, der Gegenpartei unverzüglich mitgeteilter Umstände ändern.

 

  1. CLAP.ROCKS B.V. kann bis fünf Tage vor Beginn der Aktivität den Preis hierfür erhöhen, wenn es organisierte Reisebewegungen aufgrund von Änderungen der Transportkosten, einschließlich Treibstoffkosten, der fälligen Abgaben oder der anwendbaren Wechselkurse gibt.

 

  1. Der Auftraggeber kann bis zu 8 Tage vor Beginn der Aktivität die Änderung der Vereinbarung beantragen, einschließlich der Reduzierung der Teilnehmerzahl. Wenn der Betrag der geänderten Vereinbarung niedriger ist als die ursprüngliche Vereinbarung, gilt für den Unterschied die Stornierungsregelung gemäß Artikel 12 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Auftraggeber kann CLAP.ROCKS B.V. schriftlich um die Änderung der Vereinbarung bitten. Änderungen umfassen auch die Änderung des Programms, der Transportzeiten, der Gästedaten oder der Diätwünsche. Es steht dem Unternehmen frei, die Änderung abzulehnen, es sei denn, dies ist im Einzelfall unzumutbar. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl wird als (teilweise) Stornierung betrachtet. Eine Änderung des Datums wird als Stornierung betrachtet.

 

  1. Bei Änderung des Arrangementsdatums durch den Auftraggeber behält sich CLAP.ROCKS B.V. das Recht vor, Änderungskosten in Rechnung zu stellen.

 

Artikel 7 Vollmachten

  1. Nur die Geschäftsführung – entweder persönlich oder durch schriftliche Vollmacht an einen der Mitarbeiter von CLAP.ROCKS B.V. – ist befugt, Bestimmungen in eine Vereinbarung aufzunehmen, die von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen.

 

  1. Die Person, die im Namen der Gegenpartei auftritt, wird als bevollmächtigt angesehen.

 

  1. Durch die Bestätigung einer Aktivität bei CLAP.ROCKS B.V. wird angenommen, dass die Geschäftsführung des teilnehmenden Unternehmens, Vereins oder der Institution und der Ansprechpartner den allgemeinen Geschäftsbedingungen, wie hier beschrieben, zustimmen.

 

Artikel 8 Gesamtschuldnerische Haftung

Die Organisation oder Person, die die Aktivität im Namen anderer Teilnehmer bucht, haftet gesamtschuldnerisch für alle anderen, die sie anmeldet. 

Artikel 9 Schaden

  1. Kosten, die aus Schäden und/oder Zerstörungen resultieren, die von Teilnehmern verursacht werden, werden vom Auftraggeber oder Teilnehmer bezahlt, soweit sie nicht auf den Verursacher selbst zurückgeführt werden können.

 

  1. Wenn ein Teilnehmer solche Störungen verursacht, dass die Beziehung zwischen CLAP.ROCKS B.V. und den Eigentümern des Veranstaltungsortes und/oder Lieferanten ernsthaft geschädigt wird, kann der betreffende Teilnehmer von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Etwaige daraus resultierende Kosten gehen zu Lasten des Teilnehmers.

 

Artikel 10 Aufsicht

  1. Die Teilnehmer der Gruppe, die eine Aktivität mit CLAP.ROCKS B.V. vereinbart haben, sind verpflichtet, während des gesamten Programms die Anweisungen der Leitung (sowohl von CLAP.ROCKS B.V. als auch von CLAP.RO

 

CKS B.V. beauftragten Lieferanten) zu befolgen, wenn diese Anweisungen notwendig sind, um den sicheren und ordnungsgemäßen Ablauf der Aktivität zu gewährleisten.

 

  1. Wenn sich während der Aktivität herausstellt, dass ein Teilnehmer physische oder mentale Defizite aufweist, sich unangemessen verhält oder auf andere Weise Unannehmlichkeiten oder Störungen verursacht oder verursachen könnte, kann der betreffende Teilnehmer von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Etwaige daraus resultierende Kosten gehen zu Lasten des Teilnehmers.

 

Artikel 11 Zahlung, Zinsen und Inkassokosten

  1. Die Zahlung erfolgt auf ein von CLAP.ROCKS B.V. angegebenes Konto oder auf eine andere von CLAP.ROCKS B.V. angegebene Weise.

 

  1. Die vollständige Zahlung des Rechnungsbetrags muss innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen. Wenn die Vereinbarung innerhalb von 14 Tagen vor Beginn der Aktivität oder Veranstaltung abgeschlossen wird, muss die vollständige Zahlung des Rechnungsbetrags spätestens 3 Tage vor Beginn der Aktivität oder Veranstaltung erfolgen, sofern nicht schriftlich anders vereinbart. Wenn die Vereinbarung innerhalb von 3 Tagen vor Beginn der Aktivität oder Veranstaltung abgeschlossen wird, muss die vollständige Zahlung des Rechnungsbetrags vor Beginn der Aktivität oder Veranstaltung erfolgen.

 

  1. CLAP.ROCKS B.V. hat das Recht, eine Vorauszahlung vor einem von CLAP.ROCKS B.V. angegebenen Datum zu verlangen.

 

  1. Wenn der Auftraggeber nicht innerhalb der angegebenen Frist oder bis zu dem angegebenen Datum zahlt, befindet er sich von Rechts wegen in Verzug, ohne dass eine weitere Mahnung erforderlich ist; der Auftraggeber schuldet Zinsen in Höhe von 1% pro Monat auf den fälligen Betrag ab dem Zeitpunkt des Verzugs.

 

  1. CLAP.ROCKS B.V. ist berechtigt, im Falle des Verzugs durch den Auftraggeber die Vereinbarung zu kündigen oder die vollständige Erfüllung zu verlangen.

 

  1. Darüber hinaus ist der Auftraggeber oder Teilnehmer verpflichtet, außergerichtliche Inkassokosten in Höhe von 15% des geforderten Betrags zu erstatten, es sei denn, dieser Betrag ist unzumutbar.

 

  1. Variable Kosten, wie zusätzliche Bewirtung, zusätzliche Aktivitäten, Transportkosten, Verbrauchskosten usw., die während aller Aktivitäten anfallen, werden dem Auftraggeber nachträglich in Rechnung gestellt, es sei denn, es wurde anders vereinbart.

 

  1. CLAP.ROCKS B.V. ist berechtigt, von diesen Zahlungsbedingungen abzuweichen.

 

Artikel 12 Stornierung

  1. Dem Auftraggeber wird geraten, eine Stornoversicherung und/oder Reiseversicherung abzuschließen. Auf diese Weise sind der Auftraggeber oder Teilnehmer gegen gültige Stornierungsgründe aufgrund unvorhergesehener Ereignisse versichert.

 

  1. Die Stornierung muss immer schriftlich und (vorzugsweise) per Einschreiben erfolgen. Das Poststempeldatum wird zur Berechnung der Stornierungsfrist verwendet.

 

  1. Wenn eine Vereinbarung storniert wird, haftet jeder Auftraggeber oder Teilnehmer für Stornokosten zusätzlich zu etwaigen Reservierungskosten. Für die Stornierung einer von CLAP.ROCKS B.V. organisierten Aktivität werden die folgenden Kosten berechnet:

 

    1. Für die Stornierung bis zu 4 Wochen (28 Tage) vor dem vereinbarten Startdatum der Aktivität: 35% des Gesamtpaketpreises;

   

    1. Für die Stornierung von 4 Wochen (einschließlich des 28. Tages) bis 1 Woche (7 Tage) vor dem vereinbarten Startdatum der Aktivität: 85% des Gesamtpaketpreises;

   

    1. Für die Stornierung innerhalb von 1 Woche (einschließlich des 7. Tages) vor dem vereinbarten Startdatum der Aktivität: 100% des Paketpreises.

 

    1. Wenn Teilnehmer ohne Stornierung nicht zum Start der Aktivität oder Veranstaltung erscheinen, bleibt der Auftraggeber für 100% des Vertragsbetrags haftbar.

 

    1. Wenn die tatsächlichen Kosten, die CLAP.ROCKS B.V. infolge der Stornierung entstehen, die in Absatz 3 dieses Artikels genannten Stornokosten übersteigen, können auch die zusätzlichen Kosten berechnet werden.

 

    1. CLAP.ROCKS B.V. behält sich das Recht vor, Aktivitäten ohne Verpflichtung zur Rückerstattung bereits bezahlter Rechnungen zu stornieren.

 

Artikel 13 Haftung und höhere Gewalt

  1. Wenn die Aktivität nicht wie vernünftigerweise vom Auftraggeber oder Teilnehmer auf der Grundlage der Vereinbarung erwartet verläuft, ist CLAP.ROCKS B.V. verpflichtet, etwaige Schäden zu kompensieren, es sei denn, die Nichterfüllung ist CLAP.ROCKS B.V. oder dem von CLAP.ROCKS B.V. zur Durchführung der Vereinbarung herangezogenen Lieferanten nicht zuzurechnen, weil:

 

    1. Die Nichterfüllung der Vereinbarung dem Auftraggeber oder Teilnehmer zuzuschreiben ist; oder

   

    1. Die Nichterfüllung der Vereinbarung von einem Dritten verursacht wurde, der nicht an der Erbringung der im Rahmen der Aktivitäten enthaltenen Dienstleistungen beteiligt ist; oder

   

    1. Die Nichterfüllung der Vereinbarung auf ein Ereignis zurückzuführen ist, das CLAP.ROCKS B.V. oder denjenigen, deren Unterstützung zur Durchführung der Vereinbarung in Anspruch genommen wird, trotz aller gebotenen Vorsicht nicht voraussehen oder abwenden konnte; oder

   

    1. Die Nichterfüllung der Vereinbarung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist, wie im Absatz 2 dieses Artikels definiert.

 

  1. Höhere Gewalt bezieht sich auf abnormale und unvorhersehbare Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs der Person liegen, die sich darauf beruft, und deren Folgen trotz aller Vorsichtsmaßnahmen nicht vermieden werden konnten.

 

Artikel 14 Haftungsbeschränkungen

  1. Die Teilnahme an Aktivitäten oder Veranstaltungen erfolgt auf eigenes Risiko des Auftraggebers und Teilnehmers. Mit Ausnahme von Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens CLAP.ROCKS B.V. selbst haftet CLAP.ROCKS B.V. nicht für Schäden jeglicher Art, einschließlich Folgeschäden, die der Auftraggeber oder Teilnehmer infolge von Unfällen während der Teilnahme an Aktivitäten oder Veranstaltungen erleidet, es sei denn und soweit der Ausschluss der Haftung gesetzlich nicht zulässig ist.

 

  1. Wenn während der Durchführung einer Aktivität oder Veranstaltung ein Ereignis eintritt, das zu einer Haftung von CLAP.ROCKS B.V. führt, ist diese Haftung auf den Betrag beschränkt, der durch die von CLAP.ROCKS B.V. abgeschlossene Haftpflichtversicherung abgedeckt ist, abzüglich des Selbstbehalts dieser Haftpflichtversicherung.

 

  1. Ungeachtet der Bestimmungen des Absatzes 1 ist die Haftung von CLAP.ROCKS B.V. gemäß Artikel 13 auf maximal das Dreifache des Rechnungsbetrags beschränkt, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens CLAP.ROCKS B.V. vor.

 

  1. Der Auftraggeber wird erwartet, eine Unfall- und/oder Reiseversicherung abzuschließen. CLAP.ROCKS B.V. übernimmt keine Haftung für Schäden, für die eine Entschädigung aus einer Unfall- oder Reiseversicherung in Anspruch genommen werden kann.

 

  1. CLAP.ROCKS B.V. übernimmt keine Haftung für Schäden und/oder Verletzungen, die während eines Programms auftreten, bei dem ein oder mehrere Teilnehmer vor und/oder während einer Aktivität Alkohol konsumiert haben. Die Erlaubnis von CLAP.ROCKS B.V., vor und/oder während einer Aktivität Alkohol zu konsumieren, impliziert in keiner Weise, dass CLAP.ROCKS B.V. die Haftung im Falle von Unfällen und/oder Verletzungen anerkennt.

 

Artikel 15 Beschwerden

  1. Beschwerden über Aktivitäten, die von CLAP.ROCKS B.V. organisiert werden, müssen innerhalb von 5 Tagen nach Abschluss der Aktivitäten oder des Programms schriftlich per Einschreiben bei CLAP.ROCKS B.V. eingereicht werden.

 

  1. Die Einreichung von Beschwerden setzt die Zahlungspflicht der Rechnung nicht aus.

 

Artikel 16 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Auf jede Vereinbarung zwischen CLAP.ROCKS B.V. und der Gegenpartei findet niederländisches Recht Anwendung. Das Gericht in Amsterdam ist ausschließlich zuständig, um Streitigkeiten zu hören, sofern das Gesetz nicht zwingend etwas anderes vorschreibt.